Entscheidungen UWG - Verletzung rechtlicher Bindungen
Fallgruppen UWG
So erschöpft sich die Verletzung einer vertraglichen Verpflichtung vor allem dort nicht im vertraglichen Unrecht, wo sich ein Unternehmer über sie hinwegsetzt, um die Vertragstreue seiner Mitbewerber zum eigenen Vorteil im Wettbewerb für sich auszunützen; ein geschäftliches Verhalten, das durch Missachtung freiwillig übernommener Bindungen darauf abzielt, sich gegenüber einem Konkurrenten Vorteile zu verschaffen, welche die Wettbewerbslage rechtswidrig verändern, ist immer unlauter, weil es mit dem Vertrauen in bestehende Bindungen eine der wesentlichsten Grundlagen jedes Geschäftsverkehrs erschüttert. (vgl. dazu 4Ob144/01g)